AGB

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Hier finden Sie unsere AGB :

  •  AGB Stand 01.01.2017
     

    1.   Das Rechtsverhältnis zwischen PI & D Services Kaeoraya (nachfolgend AN genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) ist ein Geschäftsbesorgungsauftrag mit Dienstleistungscharakter und kein Werkvertrag.

    2.   Eine Gewähr für einen bestimmten Erfolg oder Ermittlungsergebnis im Detektiv Geschäftsbereich wird nicht übernommen.

    3.   Der AN verpflichtet sich, den Auftrag in allen Geschäftsfeldern nach bestem Wissen und Können auszuführen.

    4.   Art und Umfang der zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Maßnahmen bestimmt der AN nach seinem pflichtgemäßen Ermessen.

    5.   Der AN kann für die Durchführung auch Unterbeauftragte bzw. Erfüllungsgehilfen einsetzen.

    6.   Die Berichterstattung des AN erfolgt in der Regel schriftlich per eMail oder WhatsAPP sofern dies Notwendig ist.

    7.   Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich die Auftragnehmerin, einen Abschlussbericht nach Rechnungsausgleich der Auftraggeber zu übermitteln.

    8.   Der AG verpflichtet sich die Berichte des AN streng vertraulich zu behandeln und zu verwahren.

    9.   Alle Berichte werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erteilt, sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichtes an Dritte.

    10.   Für Schäden, die dem AN durch die Verletzung dieser Pflicht entsteht, hat der AG in vollem Umfang Ersatz zu leisten.

    11.   Der AG hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe von so genannten Informanten (d.h. nicht zum Betrieb des AN oder eines Unterbeauftragten gehörende Personen) oder andere Erkenntnisquellen und -methoden des AN.

    12.   Die Kosten die für die Erlangung von Informationen können naturgemäß nicht immer belegt werden, müssen jedoch vom AG vollumfänglich und ohne Abzüge dem AN erstattet werden.

    13.   Der AN verpflichtet sich, die vom AG erteilten Informationen streng vertraulich zu behandeln.

    14.   Der AN verpflichtet sich keine Kunden des AG abzuwerben.

    15.   Die Haftung des AN ist in allen Fällen und unter allen Umständen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

    16.   Insbesondere wird nicht für Entschließungen gehaftet, die aufgrund eines Berichtes des AN an den AG durch den AG gefasst werden.

    17.   Der AG verpflichtet sich, während dem bestehenden Vertragsverhältnis in derselben Sache nicht selbst tätig zu werden oder dritte zu beauftragen. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Geschäftsbereich „Chauffeurservice“.

    18.   Der AG kann den Vertrag jederzeit, der AN nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen. Wichtige Gründe für eine Kündigung sind insbesondere falsche Angaben vonseiten des AG und eine mögliche Interessenkollision.

    19.   Ergibt sich im Laufe der Durchführung eines Auftrages eine Interessenkollision, so darf die Auftragnehmerin den Auftrag zurückgeben
            Kündigungen bedürfen stets der Schriftform.

    20.   Bei vorzeitiger Beendigung des Auftragsverhältnisses hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung der bis dahin entstandenen Kosten gemäß seinen Sätzen.

    21.   Der AN hat das Recht Aufträge ohne Begründung abzulehnen.

    22.   Der AG kann vor Auftragsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Nimmt er diese Möglichkeit wahr, hat der AN anstelle des Anspruches auf den vereinbarten Dienstleistungspreis einen Anspruch auf angemessene Entschädigung, es sei denn,  der Rücktritt beruht auf einem Umstand, den der AN zu vertreten hat. Deren Höhe bestimmt sich nach dem vereinbarten Dienstleistungspreis unter Abzug des Wertes, der vom AN etwaiger durch andere erzielten Erlöse. Dem AN steht es frei, Entschädigungsansprüche wie folgt zu pauschalieren:

    23.   Bei einem Rücktritt
        a) 90 bis 61 Tage vor dem geplanten Auftragsbeginn: 10 %
        b) 60 bis 31 Tage vor dem geplanten Auftragsbeginn: 50 %
        c) 30 bis 0 Tage vor dem geplanten Auftragsbeginn: 100 %
            des vereinbarten Dienstleistungspreises, wenn und soweit der AG nicht nachweist, dass ein Schaden des AN überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

    24.   Der Entschädigungsanspruch entfällt, wenn der Rücktritt auf Leistungsänderungen des AN zurückzuführen ist, die für den AG erheblich und unzumutbar sind. Weitergehende Rechte des AG bleiben unberührt.

    25.   Kostenvoranschläge / Angebote sind nur dann verbindlich, wenn sie vom AN schriftlich abgegeben werden und auch als verbindlich bezeichnet sind.

    26.   Die Vereinbarung einer Kostenbegrenzung (Limit) bedarf ebenfalls der Schriftform.

    27.   Im Chauffeurservice gilt der Stundensatz / Tagessatz ab Fahrzeugübernahme durch den AN bis Fahrzeugrückgabe an dem AG ohne Abzüge.

    28.   Ob Tages- oder Stundensatz abgerechnet wird, ist vor Auftragsannahme fest zu legen.

    29.   Im Detektei Bereich beginnt der Rechnungszeitraum ab Büro bis Büro inkl. Anfahrt & Abfahrt zum ZO bzw. Hotel in der Nähe des ZO.

    30.   Für Aufträge, die eine gefahrgeneigte Leistung beinhalten, kann zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin entsprechend der Gefahrenzuerkennung ein prozentualer Risikozuschlag vereinbart werden. Berechnungsgrundlage des prozentualen Risikozuschlages ist das Volumen des Zeithonorars, einschließlich etwaiger Zeitzuschläge.

    31.   Die Erledigung des Auftrages wird jederzeit von angemessenen Vorschusszahlungen abhängig gemacht. (100 % Vorauskasse)

    32.   Nach Verbrauch der Vorschüsse kann der AN die weitere Durchführung bis zur Zahlung neuer Vorschüsse einstellen.

    33.   Sollte ein Unterbeauftragter / Erfüllungsgehilfe, eine Voraus-, bzw. Vorschusszahlung verlangen, ist diese vom AG umgehend zu erstatten.

    34.   Werden Betriebsangehörige des AN auf Betreiben des AG als Zeugen vor Gerichten oder Behörden benannt und vernommen, ist der AG verpflichtet, den Zeitaufwand und die übrigen Auslagen gemäß der vereinbarten Stundenhonorarsätzen oder Tagessätze zu vergüten.

    35.   Zeugengeld, das aufgrund des Zeugen- und Sachverständigenentschädigungsgesetzes bezahlt wird, ist jedoch auf das Honorar anzurechnen.

    36.   Die Rechnungen des AN ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge fällig und innerhalb von sieben Tagen zahlbar.

    37.   Überweisungskosten (speziell bei Auslandsüberweisungen) gehen ausschließlich zu Lasten des Überweisers!

    38.   Maßgeblich ist der Betrag, der dem Konto gutgeschrieben wird und nicht der Betrag der überwiesen wurde.

    39.   Verzugszinsen werden ohne weitere Ankündigung ab der ersten Mahnung rückwirkend zum fruchtlosen Zahlungstermin berechnet. Der AN weist ausdrücklich darauf hin, dass es keine zweite Mahnung geben wird, sondern bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen umgehend das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird, ohne weitere Mitteilung des AN an den AG.

    40.   Skonti bzw. Boni bedürfen einer Sondervereinbarung.

    41.   Der AG versichert, dass seine Angaben hinsichtlich des berechtigten Interesses an der Auftragsdurchführung im Detektei Bereich, den Tatsachen entsprachen und dass keine gesetzwidrigen, Sittenwidrigen und staatsgefährdende Ziele verfolgt werden.

    42.   Alle Tätigkeiten im Chauffeur Service & Detektei Service werden auf Grundlage der aktuell gültigen AGB durchgeführt.

    43.   Die AGB ist auf der Homepage des AN unter www.detekteithailand.com & www.detekteiköln.de & www.kaeoraya.net & www.driverservices.de jederzeit unter der Rubrik Impressum -> AGB zu finden.

    44.    Mündliche Vereinbarungen hinsichtlich der Vertragsbedingungen können nicht getroffen. werden und haben keine Gültigkeit, sie sind nur Zulässig hinsichtlich der zeitlichen Auftragsführung. Sollten Teile des Vertrages unwirksam werden, so sollen die übrigen Bestimmungen gültig bleiben

    45.   Die AGB des AN gelten als angenommen, sobald der AN das entsprechende Fahrzeug im Geschäftsbereich „Chauffeurservice“ übernommen hat, bzw. die Dienstleistung, als solche begonnen wurde, z.B. durch die Anfahrt vom Betriebshof des AG zum Standort des Fahrzeuges oder vom Büro des AN zum Auftragsort des AG o.ä..

    46.   In der Regel wird pro angefangener Kalendertag der zwischen AG und AN individuell vereinbarte Tagessatz zu 100 % in Rechnung gestellt.

    47.   In Ausnahmefällen kann eine Abrechnung auf Stundenbasis oder als „Flatrate“ erfolgen.

    48.   Dies bedarf der Schriftform.

    49.   Bei örtlicher Abwesenheit des AN (z.B. Mehrtagesfahrt / Auftrag mit Übernachtung) muss der AG dem AN während seiner Tätigkeitszeit eine Unterkunft mit folgenden Konditionen kostenlos zur Verfügung stellen:
        • Unterbringung im Einzelzimmer mit Einzelbelegung
        • Das Zimmer muss fließend warmes Wasser sowie Toilette & Dusche / Bad im Zimmer haben.
        • Bei Temperaturen über 25 ºC muss das Zimmer eine Klimaanlage oder ggf. einen sehr guten und geräuscharmen Standventilator haben, damit die Ruhezeit auch genutzt werden kann. (Schlafen)
        • Bei Temperaturen unter 10 ºC muss eine angemessene Heizmöglichkeit im Zimmer & Bad sein.

    50.   Das Fahrzeug des AG wird einmal täglich entweder vor oder nach der Fahrt durch den AN „Besenrein“ gesäubert, ja nach Zustand des Fahrzeuges bei Fahrtantritt.

    51.   Eine zweite Reinigung ist ausgeschlossen.

    52.   Die Mitarbeiter des AN säubern keine Fäkalien oder andere Körperflüssigkeiten wie z.B. auch erbrochenes im oder am Fahrzeug des AG. Hier ist auf Kosten des AG eine Fremdfirma durch den AG zu beauftragen. Andernfalls betragen die Reinigungskosten durch den AN 5,-- € pro angefangene Minute mindestens jedoch 100,-- € welche vom AG an den AN ohne Abzüge zu 100 % zu zahlen sind.

    53.   Die Mitarbeiter des AN werden keinerlei technische Arbeiten wie z.B. Reparaturen und / oder Reifenwechsel selber durchführen. Hier ist auf Kosten des AG eine Fremdfirma durch den AG zu beauftragen. Keine Ausnahmen.

    54.   Der AN übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden oder Verlust am Fahrzeug oder anderem Eigentum des AG oder dessen Kunden, es sei denn, der AG kann dem AN grobe Fahrlässigkeit nachweisen.

    55.   Es wird insbesondere auf Punkt 23 der AGB des AN hingewiesen. (Schadensersatz bei Rücktritt des AG vor Auftragsbeginn)

    56.   Sämtliche Betriebskosten während des Auftrags im Chauffeurservice müssen vom AG getragen werden (Benzin / Diesel / Parkkosten Mautkosten u.s.w.)

    57.   Die Ruhezeit im Chauffeurservice beginnt mit Bezug eines unter Punkt 49 beschriebenen Zimmers und endet mit dem Verlassen des selbigen.

    58.   Evtl. Wartezeiten auf den Zimmerbezug bzw. Transferzeiten vom Fahrzeugparkplatz zum Zimmer und zurück gelten als Arbeitszeit und verlängern entsprechend die Standzeit des Fahrzeuges.

    59.   Der AG verpflichtet sich dem AN uneingeschränkt die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Gesetze zu ermöglichen. Insbesondere die gesetzlichen Lenk- / & Ruhezeiten.

    60.   Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in allen Fällen Köln am Rhein.

    61.   Änderung dieser AGB, salvatorische Klausel:
            Der AN behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den AG per eMail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein AG der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der eMail, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der AN wird den AG in der eMail, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.


Hinweis auf EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Website für die Online-Streitbeilegung zur Verfügung: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.